Fragen und Antworten zu den ERGO Vermögenspolicen (Index & Balance)
Die Vermögenspolice ist eine attraktive Produktlösung, bei der du einmalig einen Betrag investierst. Je nach gewähltem Konzept kannst du dabei von sicherheits- bis chancenorientiert investieren. Die spätere Auszahlung erfolgt entweder in Form von Rentenzahlungen, einer einmaligen Kapitalzahlung oder einer Kombination aus beidem. Die Rentenzahlungen erfolgen dabei ein Leben lang, unabhängig davon, wie alt du wirst. Und auch dann noch, wenn das Vermögen aufgebraucht ist.
Erträge aus den ERGO Vermögenspolicen musst du in der Aufschubphase nicht versteuern. Es fällt keine Abgeltungsteuer an. Auch Kursgewinne aus einem Fondswechsel sind abgeltungsteuerfrei.
Für die Auszahlung gilt: Bei Rentenzahlung: Nur ein geringer Anteil der Rente wird besteuert, der sogenannte Ertragsanteil. Dessen Höhe hängt von deinem Alter bei Rentenbeginn ab. Wenn die Rentenzahlung z. B. mit 67 Jahren beginnt, sind es nur 17 % der Rente. Bist du älter, ist der zu versteuernde Anteil sogar noch geringer. Darauf zahlst du deinen persönlichen Steuersatz. Dieser ist im Rentenalter normalerweise deutlich niedriger als während des Erwerbslebens.
Bei Kapitalauszahlung: Die Hälfte des Ertrags aus der ERGO Vermögenspolice ist steuerfrei. Die andere Hälfte versteuerst du mit deinem persönlichen Steuersatz. Vorausgesetzt, die Auszahlung erfolgt ab dem vollendeten 62. Lebensjahr und die Ansparzeit betrug mindestens 12 Jahre. Sonst muss der Ertrag mit 25 % Abgeltungsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer versteuert werden.
Bei der ERGO Vermögenspolice Index beträgt die Vertragslaufzeit mindestens 5 Jahre, maximal jedoch bis zum Endalter von 85 Jahren. Im Anschluss erfolgt die Rentenzahlung, eine einmalige Kapitalzahlung oder eine Kombination aus beidem.
Bei der ERGO Vermögenspolice Balance beträgt die Vertragslaufzeit mindestens 2 Jahre, maximal jedoch bis zum Endalter von 85 Jahren. Im Anschluss erfolgt die Rentenzahlung, eine einmalige Kapitalzahlung oder eine Kombination aus beidem.
Während der gesamten Vertragslaufzeit hast du die Möglichkeit, viermal im Jahr kostenfrei Entnahmen aus deinem Vertrag zu tätigen. Folgende Eckpunkte sind hierbei zu beachten:
- Kapitalentnahme vor Rentenbeginn (mindestens 500 Euro; verbleibendes Restguthaben mindestens 2.500 Euro, pro Jahr sind vier Entnahmen möglich)
- Kapitalentnahme nach Rentenbeginn (während der Rentengarantiezeit möglich; mindestens 500 Euro; verbleibende Mindestrente 300 Euro jährlich)
Während der gesamten Ansparphase hast du die Möglichkeit, flexibel Zuzahlungen zu tätigen. Folgende Eckpunkte sind hierbei zu beachten:
- Mind. 500 € pro Zuzahlung
- Max. 20.000 € pro Versicherungsjahr
- Bis zu 4-mal im Versicherungsjahr möglich
Die ERGO Vermögenspolice Index kombiniert intelligente Renditechancen mit größtmöglicher Sicherheit für deine Kapitalanlage.
Die ERGO Vermögenspolice Index bietet dir die Möglichkeit, mit deinen Überschussanteilen von der Entwicklung auf den Kapitalmärkten zu profitieren. Durch die Indexbeteiligung, z. B. am renommierten MSCI World Index (EUR), bietet die Vermögenspolice Index attraktive Renditechancen. Alternativ ist auch die Gutschrift der Überschüsse als sichere Verzinsung ganz oder teilweise möglich.
Dein Vertragsguthaben als klassische Anlage ist im ERGO Sicherungsvermögen sicher investiert und vor Verlusten geschützt.
Bei der ERGO Vermögenspolice Balance kannst du deine Kapitalanlage frei zwischen Sicherheit und Renditechancen aufteilen.
Du profitierst von der Sicherheit einer klassischen Anlage mit Beitragsgarantie und nutzt zugleich die Renditechancen an den Kapitalmärkten – mit einer individuellen Auswahl aus über 90 Fonds inklusive ETFs namhafter Anbieter. Die gewählten Fonds kannst du bis zu 12-mal im Jahr kostenlos wechseln. Dies gilt sowohl für dein bestehendes Fondsguthaben als auch für deine zukünftigen (Zu-)Zahlungen. Auch die Aufteilung zwischen Fondsanlage und klassischer Anlage kann monatlich geändert werden.
Und wenn sich deine Präferenzen ändern, kannst du deine Anlage einfach anpassen – jederzeit und kostenlos.
Fragen und Antworten zur ERGO Sterbevorsorge
Die ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG zahlt das Sterbegeld innerhalb kurzer Zeit nach dem Todesfall an die Angehörigen. Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, meist in wenigen Tagen. Denn im Todesfall müssen die Hinterbliebenen die Rechnungen sofort bezahlen. Gut, wenn dann genug auf dem Konto ist.
Eine Besonderheit gilt bei der Premium-Variante. Dabei gibt es die Möglichkeit, das Sterbegeld vor dem Tod der versicherten Person zu erhalten: mit der vorgezogenen Leistung bei schwerer Krankheit. Das bedeutet: Wenn du an einer schweren Krankheit leidest, kannst du dir das Sterbegeld sofort auszahlen lassen. Dann kannst du dir letzte Wünsche erfüllen und deinen Abschied ein wenig angenehmer gestalten.
Das kommt darauf an. Wird das Sterbegeld auf Basis einer betrieblichen Vereinbarung oder der Beamtenversorgung ausgezahlt, muss es i. d. R. versteuert werden.
Anders sieht es aus, wenn das Geld von einer Sterbegeldversicherung kommt. Dann müssen die Hinterbliebenen es nicht versteuern. Das bedeutet, sie können das Sterbegeld in voller Höhe für die Bestattungskosten nutzen. Ein echter Vorteil der privaten Sterbegeldversicherung.
Du musst keine Gesundheitsfragen beantworten.
Bei der Beitragszahlung bist du flexibel: Möglich sind auch Zuzahlungen, jährliche automatische Erhöhungen oder ein Einmalbeitrag.
Wenn du aufgrund eines Unfalls verstirbst, erhalten deine Angehörigen die doppelten Leistungen ausgezahlt.
Du bekommst bei Abschluss einen umfangreichen Vorsorgeordner. Darin kannst du alles regeln. Beispielsweise, welche Verträge nach deinem Tod zu kündigen sind, was du deinen Lieben zum Abschied sagen möchtest oder wie du dir deinen letzten Weg vorstellst. Selbst für die Trauerfeier kannst du von der Ansprache bis zur Musik alles selbst gestalten. So kannst du sicher sein, dass alles nach deinen Wünschen abläuft.
Auch deinen Angehörigen erleichtert dieser Vorsorgeordner die Organisation. Denn du hast wahrscheinlich genug damit zu tun, den Todesfall zu verarbeiten.
Übrigens: Auch die telefonische Beratung gehört zum Leistungsumfang:
- Anwaltliche Beratung zum Thema Testament und Erbrecht
- Umfangreiche Beratung im Pflegefall und zu Bestattungsmöglichkeiten durch erfahrene Spezialisten (bei Tarif Premium)
- Medizinische Zweitmeinung durch weltweites Expertennetzwerk, nicht nur bei schweren Krankheiten (bei Tarif Premium)
- Digitaler Nachlassverwalter (bei Tarif Premium)
- Unterstützung deiner Hinterbliebenen mit umfangreichen Serviceleistungen (bei Tarif Premium)
- Optional: 3 Bestattungspakete zur Auswahl mit Festpreiszusage und freier Wahl der Bestattungsform (nur Tarif Premium)
Bei der Sterbegeldversicherung der ERGO Vorsorge Lebensversicherung AG musst du keine Gesundheitsfragen beantworten. Dafür gibt es die Aufbauzeit. Innerhalb dieser Aufbauzeit wird bei Unfalltod die vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt. Bei einer anderen Todesursache innerhalb der Aufbauzeit erhalten deine Angehörigen alle bisher eingezahlten Beiträge zurück. Beispielsweise, wenn du an einer Krankheit stirbst.
Eine private Sterbegeldversicherung ist dann sinnvoll, wenn im Todesfall nicht genug schnell verfügbares Geld für die Bestattung vorhanden ist. Schnell verfügbar deshalb, weil alle Rechnungen sofort fällig werden. Deshalb solltest du dich auch dann für eine Sterbegeldversicherung entscheiden, wenn du beispielsweise Wohneigentum besitzt.
Folgende Eckpunkte sind bei der ERGO Sterbevorsorge Premium hinsichtlich der Versicherungssumme zu beachten:
- Min. Versicherungssumme (lfd. Beitragszahlung): 1.000 €
- Min. Versicherungssumme (Einmalbeitrag): 2.500 €
- Max. Versicherungssumme: 20.000 €
(Vorversicherungen sind zu berücksichtigen)
Zuzahlungen sind in begrenztem Umfang sowohl bei laufender Beitragszahlung als auch bei Einmalbeiträgen bis zum Alter von 90 Jahren möglich. Für Zuzahlungen gelten jeweils die ursprünglichen Rechnungsgrundlagen. Die Zuzahlung darf nicht dazu führen, dass die maximale Versicherungssumme überschritten wird.
Beitragserhöhungen sind innerhalb definierter Grenzen möglich. Für Erhöhungen gelten jeweils die ursprünglichen Rechnungsgrundlagen. Die für den Vertrag gültige Aufbauzeit startet für den Erhöhungsbetrag neu. Die Beitragserhöhung darf nicht dazu führen, dass die max. Versicherungssumme überschritten wird"
Laut Definition ist Sterbegeld eine Zahlung an Hinterbliebene im Todesfall. Sie soll die Bestattungskosten decken. Daher wird sie auch als Beerdigungszuschuss bezeichnet. Zweck des Sterbegelds ist es also, eine würdige Bestattung zu ermöglichen. Gleichzeitig sollen die Angehörigen finanziell entlastet werden.